AGB für Vermietung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Du willst im Schrødingers feiern, Gäste zu einem schönen Abend empfangen und planst eine Veranstaltung?
Nachfolgend findest Du die Grundbedingungen, die dafür gelten. Alles Weitere besprechen wir persönlich und vereinbaren es auf Basis unseres Angebotes, sobald wir Deine Wünsche kennen.

I. Geltungsbereich unserer AGB

  1. Diese AGB richten sich an Endabnehmer, sowohl Verbraucherinnen im Sinne von § 13 BGB als auch Unternehmerinnen im Sinne von § 14 BGB.
    Im Folgenden werden diese als „Vertragspartnerinnen“ bezeichnet oder direkt mit dem Schrødingers-Du angesprochen.
  2. Die AGB gelten für Verträge mit der SternChance Caféhaus GmbH über gastronomische Leistungen im Schrødingers. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Ergänzend gelten die gesetzlichen Vorschriften. Abweichende AGB der Vertragspartner*innen werden nicht anerkannt.
  3. Es handelt sich um einen typengemischten Vertrag aus Bewirtung, Raumnutzung und weiteren veranstaltungsbezogenen Leistungen.

II. Reservierung

  1. Mit der Reservierung verpflichtest Du Dich zur Abnahme der vereinbarten Leistungen sowie zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. Schrødingers darf auf dieser Basis mit Planung und Vorbereitung beginnen.
  2. Schrødingers verpflichtet sich zur Leistungserbringung zum vereinbarten Termin.
  3. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Raum. Die Zuteilung erfolgt durch Schrødingers und wird auf Anfrage spätestens sieben Tage vor der Veranstaltung mitgeteilt.

III. Veranstaltungsablauf und Preise

1. Bewirtung

a) Vereinbart wird entweder eine Getränkepauschale pro Person oder ein Mindestumsatz innerhalb der festgelegten Verweildauer.

b) Verweildauer:
Der zeitliche Rahmen wird als Zeitfenster definiert. Die Verweildauer beschreibt die Dauer der Getränkepauschale innerhalb dieses Fensters.

c) Eine Verlängerung ist gegen Aufpreis möglich (pro Stunde und angemeldeter Person).
Alternativ kann nach Verbrauch oder durch Selbstzahlung abgerechnet werden. Die Entscheidung trifft das Servicepersonal vor Ort.

d) Service:
Servicepersonal ist im Preis enthalten. Trinkgeld ist freiwillig.

2. Deine Mitwirkung und Pflichten

  • Du stellst sicher, dass Inhalte der Veranstaltung keine Rechte Dritter verletzen oder gegen geltendes Recht verstoßen.
  • GEMA-, KSK- und sonstige Abgaben meldest und zahlst Du eigenständig.
  • Technikbedarf muss rechtzeitig mitgeteilt werden. Späte Änderungen können Mehrkosten verursachen.
  • Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

3. Musik und Dekoration

  • Eigene Technik ist nur nach vorheriger Zustimmung erlaubt.
  • Vorgaben zur Lautstärke sind einzuhalten.
  • Diskriminierende oder menschenverachtende Inhalte sind untersagt.
  • Alle GEMA-, Künstler- und Drittleistungen trägst Du selbst.
  • Dekorationen und Umbauten sind abzustimmen. Außendekorationen sind nicht erlaubt.
  • Räume sind im Ursprungszustand zu hinterlassen.

4. Kosten

  • Preise ergeben sich aus dem Angebot.
  • Für Verbraucher*innen gelten Bruttopreise, für Unternehmen Nettopreise zzgl. MwSt.
  • Zahlungen sind fristgerecht zu leisten, sonst tritt Verzug ein.
  • Ohne Zahlung besteht kein Anspruch auf Leistung.
  • Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur eingeschränkt möglich.

5. Datenschutz

Beide Vertragsparteien halten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen ein.
Weitere Informationen unter:
https://Schrødingers.hamburg/datenschutz/

IV. Wann wird es verbindlich?

1. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform (z. B. E-Mail) zustande.

2. Annahmefrist

Das Angebot ist nur innerhalb der genannten Frist gültig.

3. Gästeanzahl

Die finale Gästezahl muss spätestens zehn Tage vor der Veranstaltung verbindlich mitgeteilt werden und ist Grundlage der Abrechnung – auch bei geringerer tatsächlicher Teilnahme.

V. Absage der Veranstaltung

1. Absage durch Schrødingers

  • Bei höherer Gewalt, Krankheit oder wichtigen Gründen ist ein Rücktritt möglich.
  • Auch bei Pflichtverletzungen oder erheblichen Änderungen der Gästezahl.
  • Anzahlungen werden ggf. zurückerstattet.

2. Absage durch Dich

Deine Reservierung ist verbindlich. Es gelten folgende Stornierungsgebühren:

  • ab acht Wochen vorher: 15 %
  • ab vier Wochen vorher: 25 %
  • ab zwei Wochen vorher: 50 %
  • ab einer Woche vorher: 75 %
  • ab drei Werktage vorher: 100 %

Ein geringerer Schaden kann nachgewiesen werden.

3. Wetter

Das Wetterrisiko trägst Du. Auch wetterbedingte Absagen unterliegen den Stornierungsregeln.

4. Außerordentliche Kündigung

Bei grobem Fehlverhalten oder diskriminierenden Inhalten kann Schrødingers fristlos kündigen.

VI. Haftung und Gewährleistung

  • Die Haftung ist grundsätzlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  • Für Schäden durch Dich oder Deine Gäste haftest Du vollständig.
  • Eine Haftpflichtversicherung ist erforderlich.
  • Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

VII. Hausrecht

  • Das Hausrecht liegt beim Schrødingers.
  • Bei Verstößen kann ein Verweis erfolgen.

VIII. Sonstiges

  • Vertragssprache ist Deutsch.
  • Gerichtsstand ist Hamburg (soweit zulässig).
  • Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Stand: 07.04.2026 – SternChance Caféhaus GmbH

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