AGB für Vermietung
Du willst im Schrødingers feiern, Gäste zu einem schönen Abend empfangen und planst eine Veranstaltung? Nachfolgend findest Du die Grundbedingungen, die dafür gelten. Alles Weitere besprechen wir persönlich und vereinbaren es auf der Basis unseres Angebotes, sobald wir Deine Wünsche kennen.
I. Geltungsbereich unserer AGB
1.
Diese AGB richten sich an Endabnehmer, wobei diese sowohl Verbraucherinnen im Sinne von § 13 BGB als auch Unternehmerinnen im Sinne von § 14 BGB sein können. Unsere Kundinnen und Kunden werden im Folgenden entweder als „Vertragspartnerinnen“ bezeichnet (der besseren Lesbarkeit halber wird in diesem Begriff die männliche Form „Vertragspartner“ mitgedacht) oder mit unserem Schrødingers-Du angesprochen.
2.
Die AGB gelten für Verträge mit der SternChance Caféhaus GmbH über die Leistungen einer Gastwirtschaft in den Räumen bzw. auf dem Gelände des Restaurants „Schrødingers“ (im Folgenden kurz: Schrødingers). Sie ergänzen die Vereinbarungen laut Angebot. Bei Abweichungen haben die ausdrücklichen individuellen Vereinbarungen Vorrang. Ist in beiden nichts Abweichendes geregelt, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Entgegenstehende Regelungen in Euren AGB haben keine Gültigkeit.
3.
Bei dem zwischen dem Schrødingers und Dir geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen typengemischten Vertrag über Bewirtungsleistungen, die Nutzung der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten sowie sonstige in Bezug auf die Bewirtung erbrachten Leistungen.
II. Reservierung
1.
Mit Deiner Reservierung erklärst Du Dich bereit, die vereinbarten Leistungen zum vereinbarten Termin entgegennehmen zu wollen und verpflichtest Dich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.
Schrødingers ist berechtigt, im Vertrauen auf die Durchführung der Veranstaltung zu den in der Reservierung genannten Konditionen mit der Planung, dem Einkauf und der Vorbereitung zu beginnen.
2.
Schrødingers verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen zum vereinbarten Termin zu erbringen.
3.
Gegenstand der Reservierung ist die Bereitstellung der vereinbarten Bewirtung und die Überlassung der vereinbarten Räumlichkeiten im gebuchten Zeitraum.
III. Veranstaltungsablauf und Preise
1. Bewirtung
a. Getränkebewirtung
Das Schrødingers stellt für Deine Veranstaltung die Getränkebewirtung. Deren Abrechnungsmodus (Pauschale oder Mindestumsatz, Dauer, Inhalt) wird vor Vertragsschluss mit Dir vereinbart.
b. Verweildauer
Der zeitliche Rahmen der Veranstaltung, d. h. die Dauer der Zeit, in der Du die gemieteten Räumlichkeiten nutzen kannst, wird bei der Reservierung als Zeitfenster vereinbart. Kleinere Abweichungen sind in der Regel möglich und können bis spätestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung mit uns abgesprochen werden.
c. Verlängerung
Die bei der Reservierung vereinbarte Getränkebewirtung endet mit dem Ende der vereinbarten Verweildauer.
In Einzelfällen kann es möglich sein, die Verweildauer zu verlängern. Hierfür fallen zusätzliche Kosten an (Verlängerungspauschale für die Raummiete und ggf. verlängerter Getränkeausschank berechnet pro zusätzlicher Stunde ungeachtet der Anzahl der noch anwesenden Gäste).
Alternativ kann bzgl. der Getränke eine Verlängerung gegen Abrechnung nach Verbrauch (Zahlung der konkret konsumierten Getränke zu unseren üblichen Barpreisen) vereinbart werden.
Die Entscheidung über eine Verlängerung trifft das anwesende Servicepersonal unter Berücksichtigung der konkreten Situation. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.
d. Service
Die Kosten für das bei der Veranstaltung anwesende Servicepersonal sind bei der Vergütung inbegriffen. Über ein freiwilliges Trinkgeld freuen sich unsere Mitarbeitenden natürlich trotzdem.
2. Deine Mitwirkung und Pflichten
a.
Du stehst dafür ein, dass die von Dir vorgegebenen Inhalte der Veranstaltung sowie die von Dir bzw. in Deinem Auftrag erstellten Materialien und Inhalte und getätigten Äußerungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung nicht gegen Rechte Dritter, einschließlich Persönlichkeits-, sowie Urheber- und Leistungsschutzrechte oder gegen das Strafrecht verstoßen.
b.
Soweit die Veranstaltung KSK- und/oder verwertungsgesellschaftspflichtige Bestandteile enthält, sind diese von Dir eigenständig unter Vorlage aller erforderlichen Belege bei den entsprechenden Stellen anzumelden.
c.
Du teilst dem Schrødingers bis zum vereinbarten Zeitpunkt mit, welche Technik durch das Schrødingers aufgebaut werden soll und welche Technik Du zusätzlich mitbringst.
Erfolgt die Mitteilung später, wird sich das Schrødingers zwar bemühen, ist aber nicht verpflichtet, die gewünschte Technik aufzubauen oder vorzuhalten. Durch die verspätete Mitteilung entstehende Mehrkosten trägst Du.
d.
Du beachtest die Weisungen vom Schrødingers und ihren Mitarbeitenden und forderst bei Bedarf auch Deine Gäste dazu auf.
3. Musik und Dekorationen
a.
Das Schrødingers verfügt über die im Angebot genannte Technik. Andere Technik kann von Dir selbst auf eigene Kosten und Verantwortung nach vorheriger Zustimmung durch das Schrødingers mitgebracht werden.
Sollte durch das Schrødingers zum bestehenden Inventar/zur bestehenden Technik auftragsgemäß noch etwas dazu gemietet werden, sind diese Kosten von Dir zu tragen.
b.
Du versicherst, dass Du die Vorgaben des Schrødingers zur Lautstärke von Audio-Wiedergaben befolgen wirst und trägst Sorge dafür, dass auch Deine Gäste dies tun.
Du stehst dafür ein, dass auf der Veranstaltung keine Musik oder sonstige Unterhaltungsvorträge mit rechtsradikalen, homophoben, misogynen oder sonstwie menschenverachtenden Inhalten gespielt werden und dass Du Hinweise des Personals beachten wirst.
c.
Du bist als Veranstalterin im Innenverhältnis alleinige Kostenschuldnerin der Beiträge, Kosten und Vergütungen, die für die Musikwiedergabe oder ein anderes Unterhaltungsprogramm auf Deiner Veranstaltung an Dritte zu zahlen sind.
Du wirst diese direkt an die Zahlungsempfänger zahlen und im Vorfeld alle Meldepflichten erfüllen. Dies umfasst insbesondere die Abgaben an Verwertungsgesellschaften (GEMA u. a.), Angaben für die Künstlersozialkasse, Künstlergagen mit allen Bestandteilen einschließlich der in- und ggf. ausländischen Einkommens- und sonstigen Steuern und Sozialabgaben, soweit geschuldet, sowie die Kosten einer Veranstaltungsversicherung.
Sollten Zahlungen über das Schrødingers abzuwickeln sein, erstattest Du diese dem Schrødingers auf erstes Anfordern.
d.
Alle für die Veranstaltung beabsichtigten Auf- und Umbauten sowie Dekorationen sind mit dem Schrødingers abzustimmen. Außendekorationen sind nicht erlaubt.
Du hast am Veranstaltungstag zu den vereinbarten Zeiten Zutritt zum Veranstaltungsraum, um ggf. eigene Technik oder Einbringungen anzuliefern sowie zu dekorieren.
Die von Dir genutzten Räumlichkeiten sind hinsichtlich eingebrachter Technik, Dekoration und Umbauten von Dir am Ende der Veranstaltung so zu übergeben, wie Du sie vorgefunden hast.
e.
Das Schrødingers behält sich vor, in ihren Räumlichkeiten Dekorationen zu belassen, soweit dadurch die Veranstaltung nicht beeinträchtigt wird.
4. Kosten
a.
Die Kosten richten sich nach der Art der vereinbarten Bewirtung. Sie sind im Angebot ausgewiesen.
b.
Bist Du Verbraucherin, handelt es sich also z. B. um eine Veranstaltung für private Zwecke, sind alle genannten Preise Endpreise, die alle Preisbestandteile einschließlich der gesetzlich geschuldeten MwSt. enthalten.
Bist Du Unternehmerin, handelt es sich also z. B. um eine Veranstaltung im beruflichen Kontext, so enthalten die genannten Preise alle Preisbestandteile, sind aber Nettopreise, d. h. sie werden ohne MwSt. angegeben. Diese ist von Dir nach den gesetzlichen Vorgaben geschuldet.
Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung ordnungsgemäß ausgewiesen.
c.
Kalkulationsbasis ist der Stand der Information bei Angebotserstellung, spätere Änderungen bedürfen der Zustimmung durch das Schrødingers und berechtigen zu einer Anpassung der Kalkulation.
Verschiebungen innerhalb der Positionen sind möglich und zulässig.
d.
Deine Zahlungen sind zum im Angebot angegebenen Zeitpunkt fällig. Durch verspätete Zahlung gerätst Du in Verzug.
e.
Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto.
Ist nichts anderes im Angebot angegeben, so ist der vollständige Betrag bis zum Tag der Veranstaltung zu begleichen.
Ohne die fristgerechte Bezahlung besteht keine Pflicht zur Erbringung der vereinbarten Leistungen durch das Schrødingers. Schäden und Mehrkosten, die aus einer nicht oder verspätet erfolgten Bezahlung resultieren, gehen zu Deinen Lasten.
f.
Ein Zurückbehaltungsrecht Deinerseits ist ausgeschlossen, es sei denn, Deine Gegenforderung stammt aus demselben Vertrag und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Aufrechnen kannst Du nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Schrødingers anerkannten Ansprüchen.
5. Datenschutz
Beide Vertragsparteien werden bei und im Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung und -durchführung die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz einhalten.
Näheres zum Datenschutz durch das Schrødingers, insbesondere den Verarbeitungsprozessen, Deiner Ansprechpartnerin sowie zu Deinen Betroffenenrechten findest Du in der Datenschutzerklärung unter:
schroedingers.hamburg/datenschutz
Sollte dies gesetzlich geboten sein, schließen wir mit Dir eine Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung.
IV. Wann wird’s verbindlich?
1. Vertragsschluss
Eine verbindliche Reservierung kommt zustande, wenn Du und das Schrødingers sich auf die wesentlichen Elemente der Veranstaltung geeinigt und beide einander ihren übereinstimmenden Willen zu einer verbindlichen Reservierung erklärt haben.
Dies erfolgt durch Deine Annahme des Angebotes in Textform, zum Beispiel per Fax oder E-Mail, sowie den Eingang Deiner Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Raummiete.
Der genaue Betrag und die Fälligkeit der Zahlung werden Dir im Angebot mitgeteilt.
Du erklärst und versicherst mit Annahme des Angebots, dass Du den Inhalt des Angebots und dieser AGB anerkennst.
Ein Mangel der Textform wird geheilt, wenn einvernehmlich mit der Erbringung der Leistungen begonnen wird.
2. Annahmefrist
Deine Annahmeerklärung und die Anzahlung müssen innerhalb der im Angebot genannten Frist erfolgen.
Verstreicht die Frist, verfällt Deine Reservierung.
3. Feste Zusage der Anzahl von Gästen
Die Anzahl der zu bewirtenden Gäste ist nicht nur für Dich, sondern auch für die Planung durch das Schrødingers eine wichtige Kennziffer.
Du hast daher spätestens zehn Tage vor der Veranstaltung die genaue Zahl der zu bewirtenden Gäste verbindlich zuzusagen.
Diese Zahl gilt als Berechnungsgrundlage für Berechnungselemente wie die Getränkepauschale sowie für die Raumplanung.
Du hast die auf der Grundlage der genannten Gästezahl zu berechnenden Vergütungselemente auch dann zu bezahlen, wenn weniger Gäste erscheinen als genannt.
Solltest Du die Anzahl an Gästen nach Deiner Festzusage erhöhen wollen, so bedarf dies einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Schrødingers.
Voraussetzung ist, dass die Kapazitäten des Schrødingers dies erlauben. Die Vergütung wird in diesen Fällen entsprechend erhöht.
V. Absage der Veranstaltung
Manchmal kommt es anders als geplant. Sollte die Veranstaltung abgesagt werden, so gelten folgende Regelungen:
1. Absage durch das Schrødingers
a.
Das Schrødingers hat das Recht, aus wichtigem Grund aus ihrer Sphäre sowie wenn Gründe höherer Gewalt oder Krankheit/Unfall dies erforderlich machen, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten.
b.
Das Schrødingers hat zudem das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn Du notwendigen Mitwirkungspflichten trotz ausdrücklicher Aufforderung und Fristsetzung nicht nachkommst.
c.
Das Schrødingers hat weiter das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die von Dir gemäß Ziffer IV.3 mitgeteilte verbindliche Anzahl der Gäste der Veranstaltung von der ursprünglich genannten Anzahl um mehr als 30 % abweicht und diese Änderung aufgrund anderer Reservierungen bei der Raumplanung nicht umgesetzt werden kann.
d.
Bereits geleistete Anzahlungen werden im Falle des Rücktritts gemäß Ziffer V.1.a. unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche Deinerseits sind ausgeschlossen.
e.
Im Falle einer Vertragsbeendigung nach Ziffer V.1.b. oder c. sowie bei Nichterscheinen am Veranstaltungstermin bleibt der vereinbarte Vergütungsanspruch in Höhe der Staffelung gemäß Ziffer V.2 bestehen.
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch das Schrødingers bleibt vorbehalten.
2. Absage durch Dich
a.
Deine Reservierung ist verbindlich, sobald Du die Anzahlung geleistet hast.
Da das Schrødingers im Vertrauen darauf disponiert, Personal und Räume einplant sowie den Raum für Dich freihält, verfällt Deine Anzahlung, wenn Du Deine verbindliche Reservierung wieder absagst.
Bei einer kurzfristigeren Stornierung ist eine höhere Ausfallentschädigung geschuldet. Deren Höhe hängt von der Kurzfristigkeit der Absage ab und staffelt sich wie folgt:
- bis vier Wochen vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Raummiete (das ist Deine Anzahlung)
- ab vier Wochen vor der Veranstaltung: 70 % der vereinbarten Raummiete und des in unserem Angebot genannten Getränkemindestumsatzes
- ab eine Woche vor der Veranstaltung: 85 % der vereinbarten Raummiete und des in unserem Angebot genannten Getränkemindestumsatzes
Dir ist es gestattet nachzuweisen, dass uns ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist bzw. die ersparten Aufwendungen höher liegen als die von uns bereits eingepreiste Höhe.
b.
Wurden abgrenzbare Teilleistungen durch das Schrødingers und/oder von uns beauftragte Dritte im Vertrauen auf Deine Buchung vor dem Stornierungszeitpunkt bereits vollständig erbracht, sind diese in voller Höhe zu vergüten, auch wenn Du aufgrund der Stornierung kein Interesse mehr an ihnen hast.
Dasselbe gilt für Aufwendungen und getätigte Buchungen von Drittleistungen, die zum Zeitpunkt Deiner Absage nicht mehr storniert werden können und im Vertrauen auf die Durchführung der Veranstaltung entstanden sind.
Diese sind von Dir in der Höhe zu erstatten, wie sie dem Dritten geschuldet sind.
3. Wenn das Wetter nicht mitspielt
a.
Das Schrødingers kann Dir den Kontakt zu einem Zeltverleih vermitteln. Hierdurch kannst Du die Wetteranfälligkeit Deiner Veranstaltung im Außenbereich vermindern.
Die Kosten der Zeltmiete inkl. Auf- und Abbau trägst Du.
b.
Das Wetterrisiko trägst Du, auch und insbesondere dann, wenn eine Veranstaltung im Außenbereich vereinbart ist.
Die Regelungen in Ziffer V.2 finden daher auch Anwendung, wenn Du die Veranstaltung witterungsbedingt absagst.
4. Außerordentliche Kündigung
a.
Das Schrødingers ist zu jedem Zeitpunkt berechtigt, die Veranstaltung entschädigungslos abzusagen und den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn Du Dich grob vertragswidrig verhältst, insbesondere wenn Du durch Dein Verhalten andere Menschen und/oder fremdes Eigentum gefährdest.
Ein grob vertragswidriges Verhalten liegt ebenfalls vor, wenn Du durch Dein Verhalten und/oder Deine Äußerungen Umstände schaffst (hierzu zählen insbesondere Anhaltspunkte für eine extremistische wie etwa eine rassistische, homophobe, religionsverachtende oder sexistische Haltung der beteiligten Personen), aufgrund derer Dritte einen Eindruck gewinnen, der sich auf das Schrødingers als Betrieb und/oder Veranstaltungsort sowie auf den Verein negativ auszuwirken droht.
b.
Beiden Parteien stehen die gesetzlichen Rechte zur fristlosen Kündigung zu. Sie bleiben von vorstehenden Regelungen unberührt.
VI. Haftung und Gewährleistung
1.
Die Haftung vom Schrødingers für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit von Dir und Deinen Gästen, für Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, sowie für den Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB).
Insoweit haftet das Schrødingers für jeden Grad des Verschuldens.
Soweit es um Schäden geht, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Dir und/oder Deinen Gästen resultieren, haftet das Schrødingers nur für den typischerweise entstehenden Schaden.
Vorstehendes gilt auch für Mitarbeitende und Erfüllungsgehilfen, derer sich das Schrødingers zur Erfüllung ihrer Aufgaben bedient.
Das Schrødingers haftet nicht für Schäden, die von Dritten herbeigeführt werden, es sei denn, das Schrødingers hat eine solche Haftung ausdrücklich übernommen.
2.
Du ersetzt dem Schrødingers alle durch Dich und/oder Deine Gäste schuldhaft verursachten Schäden, die während und im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen.
Du stellst das Schrødingers im Innenverhältnis von den sich aus solchen Pflichtverstößen kausal ergebenden Forderungen Dritter vollständig frei und erstattest alle Kosten, die vom Schrødingers aufgrund dieser an Dritte gezahlt wurden.
Dies umfasst auch Ordnungsgelder sowie eigenen Verwaltungsaufwand und die Rechtsverteidigungskosten des Schrødingers, soweit Dritte ihre Ansprüche dem Schrødingers gegenüber geltend machen.
3.
Zur Absicherung Deiner gesetzlichen und vertraglichen Haftung (VI.2.) versicherst Du uns, dass Du zum Zeitpunkt der Veranstaltung über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen wirst, die eventuelle Schäden dem Grunde und der Höhe nach abdeckt.
Name der Versicherung und Versicherungsnummer teilst Du uns auf Anfrage mit.
4.
Im Hinblick auf Leistungsstörungen und Mängel der Leistungen des Schrødingers und ihren Mitarbeitenden gelten die gesetzlichen Regelungen.
VII. Hausrecht
1.
Das Hausrecht liegt beim Schrødingers.
2.
Das Schrødingers behält sich vor, Personen, die sich nicht an die Anweisungen des Schrødingers-Personals und/oder die geltende Rechtslage halten, nicht in die Räumlichkeiten zu lassen bzw. sie der Räumlichkeiten zu verweisen.
Die Stellung von Strafanzeigen sowie die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche bleiben vorbehalten.
VIII. Sonstiges
1.
Vertragssprache ist Deutsch.
2.
Alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterliegen dem deutschen Recht.
Bist Du Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens oder hast Deinen Wohnsitz nicht in Deutschland, ist als ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Hamburg vereinbart.
Das Schrødingers ist jedoch auch berechtigt, Dich an Deinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
3.
Sollte eine Regelung aus diesem Vertrag unwirksam sein oder werden, so entspricht es dem Willen der Parteien, dass die übrigen Regelungen dennoch Bestand haben sollen.
Betrifft die Unwirksamkeit eine Regelung, ohne die der Vertrag nicht fortbestehen kann, so werden die Parteien sich anstrengen, eine andere, wirksame Regelung an deren Stelle zu vereinbaren, die dem wirtschaftlich Gewollten entspricht.
- Mai 2026
SternChance Caféhaus GmbH